Gesplittete Abwassergebühr - Informationen für Grundstückseigentümer

 

Rheinstetten

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Bisher wurden die Abwassergebühren, d.h. sowohl die Gebühren für Ableitung und Reinigung des Schmutz- und Niederschlagswassers allein nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Ein aktuelles Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010, 2S 2938/08 verlangt nun eine Änderung dieser Praxis.

Zukünftig ist eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung (Aufsplittung) der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vorzunehmen.

  • Die Schmutzwassergebühr wird in der Zukunft weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge in Euro/m³ berechnet.
  • Die Niederschlagswassergebühr wird auf der Grundlage der befestigten und abwasserwirksamen Fläche in Euro/m² berechnet.

 

Wie informieren Sie sich weiter?

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